Beim Auftreten der Beschwerden am Stütz und Bewegungsapparat ist der erste Gang des Patienten zum Arzt, der dann ein Rezept für den Physiotherapeuten ausstellt. Durch die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) wird die Krankheitsdiagnose vom Physiotherapeuten vorgenommen. Diagnostik und die Therapie finden also unter einem Dach statt. So sparen Sie sich den Weg zum Arzt und kommen bei akuten Beschwerden direkt zu Ihrem Physiotherapeuten. Ist die Befundlage unklar, wird der Patient selbstverständlich zu einem Facharzt weiter geleitet, um das Krankheitsbild abzuklären.
Das einzigartige Therapiekonzept vereint bewährte Techniken von bereits bekannten und etablierten Behandlungsmethoden aus den Fachgebieten:
Die Behandlung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeiten der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH,,) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).
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